Füllen Sie das Kontakformular vollständig aus. Das Versenden der Reservation ist nicht verbindlich. Ihre Anfrage zu Ihrem gewünschten Fahrzeug beantworten wir mit einem Mail innerhalb von 24h.
Sobald wir Ihre Reservation und Angaben überprüft haben, bestätigen wir Ihre Reservation.
Das Fahrzeug können Sie zum reservierten Zeitpunkt bei uns in der Garage abholen. Wir benötigen von Ihnen einen in der Schweiz gültigen Führerausweis und die Kaution in der Höhe von 200.– Fr. Diese können Sie bar, per Post – oder EC Card bezahlen.
Damit unsere Mitarbeiter Ihnen die Bedienung des Fahrzeuges ausführlich erklären können, sollten Sie genügend Zeit einplanen. Ebenfalls können wir das Fahrzeug mit Ihnen auf Vorschäden überprüfen, um Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen. Vielen Dank dass Sie im Fahrzeug nicht rauchen.
Das Fahrzeug sollte in sauberem und betriebsbereiten Zustand auf unseren Parkplätzen abgestellt werden. Das Auftanken übernehmen wir für Sie und die Treibstoffkosten werden Ihnen berechnet. Bitte vergessen Sie nicht, alle Fenster und Türen zu schliessen, das Licht auszuschalten, die Handbremse an zu ziehen und uns neue Schäden umgehend zu melden.
Während der Öffnungszeiten können Sie die Mietkosten direkt bei und in der Garage begleichen und wir übergeben Ihnen die Kaution bar zurück. Ausserhalb der Öffnungszeiten können wir das Depot gleich beim Rechnungsbetrag abziehen und Ihnen den Restbetrag in Rechnung stellen.
Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem einwandfreien Zustand ausgehändigt. Die Rückgabe hat in demselben Zustand zu erfolgen. Der Mieter haftet für verursachte Schäden am gemieteten Fahrzeug, die auf Manipulation, Nachlässigkeit, Trunkenheit, Nichtbeachtung der Mindestdurchfahrtshöhe und - breite des Fahrzeugs und Missachtung des Schweizerischen Strassenverkehrs- oder Strafgesetzes zurückzuführen sind. Durch einen Unfall oder einen technischen Defekt entstehende Ausfälle jeglicher Art, sowie eventuell damit verbundene Unannehmlichkeiten oder Erwerbs- bzw. Gewinneinbussen, besteht seitens des Vermieters keinerlei Haftung. Ebenfalls keine Haftung des Vermieters besteht bei Beschädigung des mit dem gemieteten Fahrzeug transportiertem Gut. Transporte gefährlicher Ladungen mit dem gemieteten Fahrzeug sind nicht gestattet. Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlasten, Anhängelasten usw. stehen in den Wagendokumenten.
Für das gemietete Fahrzeug besteht eine ordentliche Haftpflichtversicherung gemäss Schweizerischem Strassenverkehrsgesetz. Der Mieter haftet mit einem Selbstbehalt von CHF 1'000.- bei Beanspruchung der Haft- oder Vollkaskoversicherung.
Um unsere Umwelt zu entlasten stellen wir nur auf Wunsch eine Kopie des Mietvertrages aus. Der Mietvertrag ist bei normalen Öffnungszeiten jederzeit einsichtbar.
Uns kann man mieten!
Für Ihren Umzug bieten wir verschiedene Lieferwagen an! Zusätzlich können Sie bei uns auch kleine Zügelhilfen wie Palett- oder Sackroli, Spannsets oder Zügeldecken mieten.
Wir sind ca. 20 Minuten von Winterthur, Frauenfeld und Wetzikon entfernt.
Für mehr Informationen einfach klicken!
Damit ein sicherer Umgang mit Gas gewährleistet werden kann, muss alle 3 Jahre eine Gaskontrolle durchgeführt werden! Eine Gaskontrolle wird bei Camper auch für die MFK-Kontrolle verlangt.
Die Flüssiggasanlage wird bei uns auf Herz und Nieren geprüft.
Hier gehts zum Kontakt-Formular.
Am Freitagabend entführte uns der Turbenthal Fotograf Christian Oeler (www.christian-oeler.ch) in den Norden. Er erzählte von seinen Erlebnissen und führte uns durch verschiedene Regionen: Steile Fjorde, Lapplands unendliche Wildnis, Polarlichter,…